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Erste-Hilfe- und Sanitätsdienstausbildung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bereich Aus- und Fortbildung

Anbieter: 

Arbeiter-Samariter-Bund, Landesverband Niedersachsen e.V.,
Ortsverband Hannover/Stadt
Fachdienst Erste Hilfe und Sanitätsdienstliche Ausbildung 
Petersstr. 1-2 in 30165 Hannover
vertreten durch die Geschäftsführung
 
-im nachfolgenden ,,ASB´´" genannt-
Teilnehmer:in bzw. entsendende Firma

 

1.     Geltungsbereich:

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Schulungen, Beratungen und Dienstleistungen, die vom ASB im Kontext der Ersten Hilfe und Sanitätsdienstausbildung angeboten werden. Durch die Beauftragung oder Anmeldung erkennt der Kunde diese Bedingungen gegenüber dem ASB an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den ASB zur Wirksamkeit.

2.     Anmeldung/Rücktritt:

Die Anmeldung zu unseren Lehrgängen ist persönlich in unserer Geschäftsstelle, telefonisch während der Bürozeiten, schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) oder jederzeit online über unsere Internetseite www.asb-hannover.de möglich.

Eine solche Anmeldung ist verbindlich und wird von uns schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) bestätigt. Die vorliegende Bestätigung enthält sämtliche Details zum gebuchten Kurs, einschließlich Datum, Ort, Zeit und weiterer abrechnungsrelevanter Informationen.

Der ASB behält sich das Recht vor, im Falle einer Überbuchung einzelne Kursteilnehmer:innen abzulehnen und alternative Termine anzubieten. Sollte Ihnen aus nicht näher benannten Gründen eine Teilnahme an einem gebuchten Kurs nicht möglich sein, ist die Stornierung schriftlich bis spätestens 5 Werktage (Montag bis Freitag) vor Kursbeginn beim ASB einzureichen.

Falls keine Stornierung erfolgt, werden folgende Stornogebühren erhoben:

  • Erste Hilfe Grundkurs, Erste Hilfe Fortbildung: 50,00€ pro Teilnehmer:in
  • Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen: 50,00€ pro Teilnehmer:in
  • Sonderkurse (Sanitätsdienstausbildung, etc.): 60% der Lehrgangsgebühren

Kurse, die im Geltungsbereich der DGUV 304-001 stattfinden, sollen in der Regel zwischen 12 und 15 Teilnehmenden umfassen. Selbst bei Anwesenheit von Ausbildungshelfenden darf die maximale Anzahl von 20 Personen nicht überschritten werden.

3.     Schulungsort:

Die Schulungen, die vom ASB durchgeführt werden, finden üblicherweise in unseren eigenen Räumlichkeiten statt. Falls Seminare auf Wunsch des Kunden in dessen Räumlichkeiten abgehalten werden sollen, werden Anfahrtskosten berechnet, wie im Abschnitt "5. Zahlungsbedingung" festgelegt.

Für Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden, obliegt es diesem, Sitzgelegenheiten für jeden Teilnehmenden sowie den vom ASB gestellten Referenten bereitzustellen. Darüber hinaus ist die Kundin oder der Kunde verpflichtet, ausreichend Freifläche für praktische Übungen oder Demonstrationen sowie Präsentationsausrüstung wie Beamer, Leinwand, Flipchart, Pinnwand und Schreibutensilien zur Verfügung zu stellen.

Des Weiteren ist zu beachten, dass für Kurse, deren Gebühren ganz oder teilweise von Berufsgenossenschaften/Unfallkassen übernommen werden, der vom Kunden bereitgestellte Schulungsraum gemäß DGUV Grundsatz 304-001 mindestens 50 Quadratmeter groß sein muss. Zudem muss er über Tageslicht, Lüftungsmöglichkeiten und im Gebäude über Toiletten und Waschräume verfügen. Bei Feststellung, von Abweichungen der oben genannten Grundbedingungen, bei Kursbeginn ist eine Absage des Kurses erforderlich. Für den ausgefallenen Kurs wird dem Auftraggeber eine Kopfpauschale in Höhe von 50€ brutto für 12 Teilnehmende in Rechnung gestellt.

 

4.     Teilnahmevoraussetzungen:

Teilnahmeberechtigt an öffentlichen Schulungen sind Personen ab dem 14. Lebensjahr, sofern in der Kursausschreibung keine abweichende Regelung getroffen wird. Der ASB behält sich das Recht vor, einzelne Schulungsteilnehmende bei erheblicher Störung der Schulung ohne Erstattung von Schulungsgebühren von der Teilnahme auszuschließen.

 

5.     Zahlungsbedingungen:

Die Lehrgangsgebühren sind grundsätzlich vor Ort in bar zu entrichten.

Um Kurse über die zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen zu können, muss das beauftragende Unternehmen, spätestens am letzten Tag des Lehrgangs, ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular gemäß den Vorgaben des jeweiligen Unfallversicherungsträgers im Original bei der durchführenden ASB-Mitarbeiterin oder dem ASB-Mitarbeiter einreichen. Auf Anfrage stellt der ASB ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Alternativ kann das beauftragende Unternehmen die aktuelle Version auch eigenständig unter www.dguv.de herunterladen. (Anmerkung: Die BG-Nahrungsmittel, die Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW) sowie die GUV Hannover verfügen über ein eigenständiges Formular und Antragsverfahren – hier muss das beauftragende Unternehmen vor Kursbeginn eine Genehmigung/Abrechnungsliste einholen. Gerne informieren wir über die Modalitäten.)

Falls das Anmeldeformular nicht vollständig oder überhaupt nicht eingereicht wird, ist das beauftragende Unternehmen verpflichtet, die Kursgebühren gemäß den aktuellen Lehrgangsausschreibungen pro Teilnehmerin oder Teilnehmer nach Rechnungslegung zu tragen. Sofern eine Berufsgenossenschaft oder ein Unfallversicherungsträger die Kosten nicht vollständig oder nur teilweise übernimmt, obliegt es dem beauftragenden Unternehmen, nach Rechnungsstellung durch den ASB, die gesamten Kurskosten zu tragen. 

Falls keine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten übernimmt, besteht auch die Möglichkeit, direkt mit dem Unternehmen abzurechnen (Rechnungsstellung an das Unternehmen oder den Verein). Hierfür ist es erforderlich, dass die Teilnehmerin/der Teilnehmer eine Kostenübernahmeerklärung im Original vorlegt. Ohne eine solche Erklärung ist die Lehrgangsgebühr vom Teilnehmenden vor Ort zu entrichten.

Kunden, die einen vollständigen Kurs buchen, müssen sicherstellen, dass die Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen nicht unterschritten wird. Sollte dies dennoch der Fall sein, behält sich der ASB das Recht vor, dem Auftraggebenden die Differenz der fehlenden Teilnehmenden in Rechnung zu stellen.

Sofern der Kurs in einem beauftragenden Unternehmen stattfindet, werden diesem Anfahrtskosten in Rechnung gestellt. Diese belaufen sich in Zone 1 auf 18,00€ (bis 15 km einfache Wegstrecke) und in Zone 2 auf 36€ (ab 16 bis 30 km einfache Wegstrecke). Die Berechnung erfolgt am Standort Hannover, Petersstraße. Der ASB stellt Ersatzbescheinigungen gegen eine Gebühr von 10,00 € inklusive Versand aus.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Teilnahmebescheinigungen, Erste-Hilfe-Bücher und Verkaufsartikel Eigentum des ASB. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der ASB über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug ist der ASB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% für Verbraucher und 8% für Unternehmen über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Die Zahlung mit Bank- oder Kreditkarte ist nicht möglich.

 

6.     Lehrgangsgebühren:

Informationen zu den Lehrgangsgebühren finden sich in den ausgeschriebenen Seminaren oder auf der ASB-Homepage.

 

7.     Die Schulungsinhalte und -dauer des Lehrganges:

Erste-Hilfe-Grundkurse und Fortbildungen für betriebliche Ersthelfer:innen entsprechen den Vorgaben des DGUV-Grundsatzes 304-001 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen.

Die Inhalte anderer Schulungen sind im Angebot verzeichnet oder werden gegebenenfalls schriftlich zwischen dem Kunden und dem ASB vereinbart. Falls eine solche Vereinbarung nicht mindestens 5 Werktage vor dem Schulungstermin getroffen wird, legt der Referierende des ASB die Inhalte unter Berücksichtigung der Schulungsbezeichnung und des gebuchten Zeitrahmens fest.

Die Lehrgänge werden in sogenannten Unterrichtseinheiten (UE) abgehalten, wobei eine Unterrichtseinheit 45 Minuten dauert, einschließlich der Pausen.

Die Erste-Hilfe-Grundausbildung und -Fortbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten, ebenso wie die Erste-Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Alle anderen angebotenen Kurse werden gemäß den Angaben in der Lehrgangsausschreibung durchgeführt.

In der Regel wird nach spätestens 2 Unterrichtseinheiten (90 Minuten) eine Pause eingelegt.

 

8.     Stornierung von Bildungsveranstaltungen:

Der ASB behält sich das Recht vor, geplante Kurse abzusagen, sofern nicht ausreichend Anmeldungen vorliegen. Im Falle einer Kursabsage durch den ASB, werden bereits registrierte Teilnehmer:innen benachrichtigt und alternative Termine angeboten.

Sollte der Lehrgang aus anderen Gründen nicht stattfinden, erfolgt eine Rückerstattung der bereits entrichteten Lehrgangsgebühren, sofern die betreffende Person nicht innerhalb der nächsten drei Monate an einem Ersatztermin teilnimmt.

 

9.     Haftung:

Der ASB haftet nur für Schäden, die nicht durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehen, wenn diese Schäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder auf schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragsverpflichtung durch den ASB zurückzuführen sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt der ASB keine Verantwortung für die fehlerhafte Anwendung der vermittelten Schulungsinhalte.

 

10.  Datenerfassung und Datenschutz:

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass persönliche Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer) zum Zwecke der Lehrgangsabwicklung und Abrechnung gegenüber externen Kostenträgern gespeichert werden. Dabei werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angewendet.

Urheberrecht: Der ASB behält sämtliche Rechte an den Schulungsinhalten und Schulungsunterlagen. Eine gewerbliche Nutzung dieser Inhalte und Unterlagen durch die Kundin oder den Kunden ist nicht gestattet. Jegliche Vervielfältigung der Schulungsunterlagen bedarf der vorherigen Zustimmung des ASB.

 

11.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

Der ausschließliche Gerichtsstand ist Hannover. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

12.  Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und damit die Gültigkeit der gesamten AGB.

Es ist erforderlich, eine nicht wirksame Vereinbarung so anzupassen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen und den erkennbaren Interessen der beteiligten Parteien entspricht. Diese Anpassung sollte dem eigentlichen Zweck der Regelung entsprechen und dem entsprechen, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie von der Unwirksamkeit gewusst hätten.

Dasselbe gilt, wenn es zu unterschiedlichen Auslegungen einzelner oder mehrerer Vereinbarungen zwischen den Parteien kommt.

 

Ihre Ansprechpartner für dieses ASB-Fachgebiet:

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Erste-Hilfe- und Sanitätsdienstausbildung

Büro

Tel. : 0511 - 35854-530

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ASB Hannover

Petersstraße 1-2
30165 Hannover

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Emilia Besic

Leitung Breitenausbildung

Tel. : 0511 35854 - 531

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ASB Hannover

Petersstraße 1-2
30165 Hannover