Behindertenfahrdienst
Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderung hat die Aufgabe, rollstuhlgebundenen und anderen schwerbehinderten Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis nicht oder nur unter großen Erschwernissen nutzen können, die Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Der Fahrdienst ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Sozialhilfegesetz (SGB XII) und wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Rechtsgrundlage sind die §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch XII (Gesetz zur Eingliederung der Soziahilfe in das Sozialgesetzbuch - SGB XII) in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr. 7 Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - SGB IX).
Wer kann den Fahrdienst in Anspruch nehmen?
Den Fahrdienst in Anspruch nehmen können Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung und dem entsprechenden Eintrag „a.G." im Schwerbehindertenausweis.
Erforderlich ist der Eintrag „B" (Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.) oder „H" (Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenausweis.
In begründeten Ausnahmefällen wird die Fahrdienstberechtigung auch ohne das Merkmal „a.G." im Schwerbehindertenausweis erteilt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Menschen wegen der besonderen Art und Schwere ihrer Behinderung zu ihrer Fortbewegung dauernd die Hilfe anderer benötigen (z. B. Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung oder Altersgebrechlichkeit).
Wer selbst über ein eigenes Fahrzeug verfügt oder allein mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis fahren kann, ist nicht berechtigt, den Fahrdienst in Anspruch zu nehmen.
Was kostet der Fahrdienst und wo kann ich eine Kostenübernahme für die Nutzung des Fahrdienstes beantragen?
Um den Fahrdienst in Anspruch nehmen zu können, ist ein Antrag beim Arbeiter-Samariter-Bund Hannover erforderlich. Wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, können anspruchsberechtigte Menschen beim Sozialamt des Landkreises einen Antrag auf Kostenübernahme der Eigenbeteiligung zur Teilnahme am Fahrdienst stellen.
Von den Nutzerinnen und Nutzern wird eine Eigenbeteiligung pro Fahrt erhoben, die sich nach dem Wohnort und dem Fahrziel berechnen. Über aktuelle Eigenbeteiligungen informiert Sie gern unsere Fahrdienstzentrale.
Welche Fahrten und Leistungen kann ich in Anspruch nehmen?
Berechtigte können den Fahrdienst für Fahrten zu Verwandten und Bekannten, zum Besuch von geselligen, sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen sowie für Behördengänge oder Besorgungen des täglichen Lebens (z.B. Einkaufen) nutzen. Die Fahrdienste holen die Nutzerinnen und Nutzer direkt von zu Hause ab, begleiten sie ggf. zu der jeweiligen Erledigung und bringen sie wieder nach Hause zurück.
Krankenfahrten, d. h. solche Fahrten, die der ärztlichen Versorgung oder der sonstigen medizinischen bzw. therapeutischen Behandlung dienen, sind in der Regel von der Berechtigung ausgenommen.
Dies gilt auch für Fahrten, die der schulischen Ausbildung oder beruflichen Zwecken dienen. Diese Fahrten werden im Einzelfall auch vom Fahrdienst des ASB Hannover durchgeführt, jedoch sind hier andere Kostenträger zuständig. Die Kosten für diese Fahrten werden bei Vorliegen der Voraussetzungen von den zuständigen Sozialleistungsträgern übernommen (z. B. Krankenkasse oder Agentur für Arbeit), oder die Nutzerinnen und Nutzer müssen sie selber übernehmen.
Für Selbstzahler mit Behinderung oder altersbedingter Beeinträchtigung übernehmen die Fahrdienste des ASB Hannover im Einzelfall auch andere Fahrten.
Bitte melden Sie Ihre Fahrtwünsche möglichst frühzeitig an. Unsere Disponentinnen/Disponenten beraten Sie gern. Rufen Sie uns an.