Tagespflege-Einrichtungen schließen wegen Coronavirus
Am Montag, 16.03.2020 hat die niedersächsische Landesregierung weitreichende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ordnete Besuchs- und Betretungsverbote in Kliniken sowie Heimen für Senioren, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen an. Erlaubt sind nur Besuche von Eltern auf Kinderstationen, von Vätern auf Entbindungsstationen und Besuche von Angehörigen auf Palliativstationen. Tagespflege-Einrichtungen werden geschlossen.
Der ASB Niedersachsen und seine Gliederungen sind von dieser Schließung besonders betroffen, denn in der teilstationären Pflege und Betreuung liegt ein Schwerpunkt des Landesverbandes. Die Gäste von Tagespflege-Einrichtungen sind nur tagsüber in der ASB-Einrichtung, zur Entlastung von pflegenden Angehörigen. Ab jetzt dürfen nur noch Gäste in kleinen Gruppen betreut werden, deren Angehörige in sogenannten kritischen Infrastrukturen arbeiten: Gesundheit/Medizin/Pflege; Polizei/Rettungsdienst/Katastrophenschutz/Feuerwehr; Vollzug (Justiz etc.) oder in Bereichen, die für die Staats- und Regierungsfunktionen wichtig sind.
"Mit diesen Maßnahmen möchte das Land die Menschen schützen, die durch Alter, Vorerkrankung oder Behinderung besonders gefährdet sind; gleichzeitig aber auch die Beschäftigten in Medizin und Pflege, auf die es gerade jetzt so ankommt", erläutert ASB-Landesgeschäftsführer und Pflege-Experte Michael Bartling. "Außerdem müssen die Ansteckungsketten, wo immer möglich, schnell und effektiv unterbrochen werden. Wir bitten um Verständnis und raten den pflegenden Angehörigen, sich an die ambulante Pflege vor Ort zu wenden, wenn bestimmte pflegerische Maßnahmen oder Behandlungspflege bisher von der Tagespflege abgedeckt wurde und diese durch Angehörige nicht zu leisten sind."