Weiterhin Einschränkungen bei Erste-Hilfe-Kursen während der Pandemie
Derzeit können wir Erste-Hilfe-Schulungen nur in Einzelfällen und unter speziellen Bedingungen anbieten. Hauptgrund dafür ist die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Hier werden unter anderem 10 m² Raumfläche pro Person vorgeschrieben. Wir haben derzeit leider keine passenden Räume bzw. ausreichend Personal um unter diesen Bedingungen einen wirtschaftlichen Schulungsbetrieb durchzuführen.
Die angesprochene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wird vermutlich zunächst bis zum 30.04.2021 verlängert. Wir arbeiten gerade an einer Lösung, um dennoch vorher wieder
einen regelmäßigen Schulungsbetrieb aufzunehmen. Neuigkeiten zu diesem Thema erfahren Sie ggf. hier auf unserer Website bzw. auf Nachfrage per E-Mail oder Telefon. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass unsere Mitarbeitenden derzeit in Kurzarbeit bzw. im Impfzentrum von Stadt und Region Hannover im Einsatz sind. Rückmeldungen auf Anfragen erfolgen daher unter Umständen nicht am selben Tag.
Wir entschuldige uns für etwaige Unannehmlichkeiten durch Absagen und bitte gleichzeitig um Ihr Verständnis. Auch wir sind mit der derzeitigen Situation nicht glücklich.
Informationen über Erste Hilfe im Umfeld der Corona-Virus-Pandemie
Informationen zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
Ihr Ansprechpartner für diesen ASB-Fachbereich:
ASB Hannover
Petersstraße 1-2
30165 Hannover